Beratungslehrerin
Katrin Dangelmaier
Was ist eine Beratungslehrerin?
Eine Beratungslehrerin hat das pädagogische Studium durch eine pädagogisch-psychologische Zusatzausbildung ergänzt.
Diese qualifiziert sie dazu, bei Beratungsanlässen in folgenden Bereichen tätig zu sein:
- Fragen zur Schullaufbahn (Einschulung, Wiederholung, Überspringen, Übergang auf weiterführende Schulen, nicht Förderschulüberprüfung)
- Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Lerntechniken, Überforderung,…)
- sonstige schulische Probleme (Schulängste, Mobbing,…)
Von wem kann die Beratungslehrerin in Anspruch genommen werden?
- Schülerinnen und Schülern
- Eltern
- Kollegen
Was will eine Beratungslehrerin?
- Zusammenhänge erkennbar machen
- Lösungswege aufzeigen und dabei helfen selbst in der Lage zu sein, mit den Schwierigkeiten umzugehen
- Lern- und Arbeitstechniken vermitteln
- über therapeutische Anlaufstellen informieren
Was kann eine Beratungslehrerin nicht?
- Psychologin, Therapeutin oder Nachhilfelehrerin sein
- Eigenverantwortung abnehmen
Wie arbeitet eine Beratungslehrerin?
- in Einzelgesprächen, Gruppengesprächen
- mit Unterrichtsbeobachtungen
- mit Testverfahren
Bei meiner Arbeit bin ich stets zur Verschwiegenheit verpflichtet.