Beratungslehrerin


Was ist eine Beratungslehrerin?

Eine Beratungslehrerin hat das pädagogische Studium durch eine pädagogisch-psychologische Zusatzausbildung ergänzt.
Diese qualifiziert sie dazu, bei Beratungsanlässen in folgenden Bereichen tätig zu sein:

  • Fragen zur Schullaufbahn (Einschulung, Wiederholung, Überspringen, Übergang auf weiterführende Schulen, nicht Förderschulüberprüfung)
  • Lern- und Leistungsschwierigkeiten (Lerntechniken, Überforderung,…)
  • sonstige schulische Probleme (Schulängste, Mobbing,…)

Von wem kann die Beratungslehrerin in Anspruch genommen werden?

  • Schülerinnen und Schülern
  • Eltern
  • Kollegen

Was will eine Beratungslehrerin?

  • Zusammenhänge erkennbar machen
  • Lösungswege aufzeigen und dabei helfen selbst in der Lage zu sein, mit den Schwierigkeiten umzugehen
  • Lern- und Arbeitstechniken vermitteln
  • über therapeutische Anlaufstellen informieren

Was kann eine Beratungslehrerin nicht?

  • Psychologin, Therapeutin oder Nachhilfelehrerin sein
  • Eigenverantwortung abnehmen

Wie arbeitet eine Beratungslehrerin?

  • in Einzelgesprächen, Gruppengesprächen
  • mit Unterrichtsbeobachtungen
  • mit Testverfahren

Bei meiner Arbeit bin ich stets zur Verschwiegenheit verpflichtet.