Informationen zum Schuljahresbeginn

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Informationen zum Schuljahresbeginn

Sehr geehrte Eltern,

ich hoffe, Sie hatten eine gute Sommerzeit mit vielen Phasen der Erholung, des Durchatmens und mit viel schöner, gemeinsamer Familienzeit. Das neue Schuljahr steht vor der Tür und mit diesem Brief möchte ich Sie über den Unterricht Ihrer Kinder im Schuljahr 2021/22 in Bezug auf COVID informieren; unseren jährlichen Informationsbrief erhalten Sie Anfang nächster Woche. Ich bin sehr zuversichtlich, dass es uns in diesem Jahr gelingt, einen kontinuierlichen Unterricht umzusetzen, denn wir haben als Gesamtgesellschaft gelernt, mit dieser besonderen Situation umzugehen.

Da es sich um den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen handelt, findet der Unterricht sowohl im Ganztag als auch in den Regelklassen unter der Einhaltung der Corona- Hygienemaßnahmen statt (regelmäßiges Lüften, Händewaschen etc.). Die Maßgabe der Inzidenzen hat nicht mehr den Stellenwert wie im letzten Schuljahr, weshalb unabhängig von der Inzidenz Präsenzunterricht stattfinden soll. Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist in den Gebäuden erforderlich, im Hof dürfen die Masken abgesetzt werden, sofern ein Abstand eingehalten wird. Die Zimmer der Schillerschule sind zum Teil mit Luftfiltergeräten bestückt, die Stadt hat weitere Geräte in Auftrag gegeben, sodass jeder Klassenraum mit einem Filtergerät versehen werden soll.

Die Kinder werden klassenweise unterrichtet, es gilt diesbezüglich kein Abstandsgebot. Der Einlass für die Kinder der dritten und vierten Klassen ist um 7.45Uhr, für die Kinder der ersten und zweiten Klassen um 7.55Uhr. Am ersten Schultag holen die Kollegen die Kinder vor dem Schulhaus ab, da der Zugang in das Schulhaus für jede Klasse unterschiedlich ist. Die Pläne dazu finden Sie unter Formulare. Bitte schauen Sie auf dem Plan, wo sich Ihre Klasse trifft (vgl. Anhang). Die Arbeitsgemeinschaften finden in festen Lerngruppen statt, die Pausen werden – wie gehabt – jahrgangsweise organisiert, d.h. für jede Jahrgangsstufe ist ein fester Pausenhof vorgesehen. Die Lehrer und Lehrerinnen erklären den Kindern die genaue Vorgehensweise am ersten Schultag. Außerunterrichtliche Veranstaltungen im Inland sind wieder erlaubt – wie schön! Sowohl der Sport-, Schwimm- als auch der Musikunterricht finden statt. Hier gilt ebenso keine Maskenpflicht. Das Essen in der Mensa erfolgt klassenweise ohne Abstand, die einzelnen Klassen sitzen mit Abstand zueinander. Der konfessionelle Religionsunterricht in den Klassen 3 und 4 findet ebenso in festen Lerngruppen statt.

Die Testungen erfolgen nach wie vor montags und mittwochs; da wir sie in Form der PCR-basierten sog. „Lollitestungen“ durchführen, wird bei uns zwei Mal pro Woche getestet. Bitte schicken Sie die Kinder morgens pünktlich zur Schule, die Proben werden kurz nach Unterrichtsbeginn in das Labor gebracht, damit wir so früh wie möglich die Testergebnisse erhalten. Alle Schüler und Schülerinnen gelten als getestet, sodass die Bescheinigungen für die Vereine, für Zoo-, Restaurantbesuche etc. entfallen.

Wenn ein Kind an COVID erkranken sollte, hat dies – nach heutigem Stand – keine Quarantäne für die Mitschüler zur Folge; statt der Absonderungspflicht besteht nun die Verpflichtung zu einer Testung aller Schüler der gleichen Klasse – diese muss vor dem Betreten des Unterrichtes erfolgen. Die konkrete Umsetzung der Testung – zu der wir Ihre Unterstützung dann benötigen werden – werden wir Ihnen im Bedarfsfall mitteilen – in der Hoffnung, dass wir dies nicht benötigen werden.

Die Präsenzpflicht gilt für alle Schüler und Schülerinnen: Die Kinder können auf schriftlichen Antrag der Eltern nur noch dann von der Pflicht zum Besuch des Präsenzunterrichts befreit werden, wenn durch ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht wird, dass für sie oder eine im selben Haushalt lebende Person das Risiko eines besonders schweren Verlaufs von COVID-19 besteht. Eine formlose Beantragung per Mail ist nicht mehr möglich. Fernunterricht ist somit nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen (Attest wg. Risikogruppe nach § 3 Abs. 6) erlaubt. Bei Erwachsenen und Kindern, welche einer Quarantänepflicht unterliegen, welche positiv getestet sind oder typische Symptome von COVID (Husten, Fieber, Atemnot, Geruchs- bzw. Geschmacksverlust) haben, besteht ein Betretungsverbot. Positive Testungen sind der Schulleitung umgehend zu melden.

Elternabende sind unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen möglich. Wir haben für jede Klassenstufe unterschiedliche Räume und Termine festgelegt, wir werden sie Anfang der kommenden Woche veröffentlichen.

Zu Ihrer weiteren Information: Über die Ferien wurden die Schülertablets für die Klassen 3 und 4 geliefert. Derzeit werden die Geräte installiert, sodass wir zeitnah für jedes Kind ein personalisiertes und datenschutzrechtlich absolut sicheres Medium zum Lernen an der Schule haben. Die Geräte werden im Unterricht eingesetzt und verbleiben an der Schule. Den ganzen Sommer wurde hier fleißig gearbeitet, damit wir zum Schuljahresbeginn starten können. Ein herzlicher Dank gilt allen Beteiligten, vor allem aber der städtischen IT. Ende September finden in allen dritten und vierten Klassen Workshops für die Kinder mit einer externen Medienpädagogin statt, nähere Informationen folgen.

Ich wünsche uns allen einen schönen, gelassenen und gesunden Start in das neue Schuljahr!

Mit freundlichen Grüßen

Jutta C. Stempfle-Stelzer
Rektorin

„Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht im Ziel, das er erreicht, sondern viel eher in der leidenschaftlichen Unbeirrbarkeit, mit dem er dieses Ziel zu erreichen sucht.“ A. Schweitzer.