Sehr geehrte Eltern,
wenn Sie in den Sommerferien aus einem Gebiet zurückkommen, das als Corona-Risikogebiet bzw. Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet gilt, so besteht Quarantänepflicht.
Sie müssen dies selbständig in Erfahrung bringen. Da sich kurzfristig die Lage ändern kann, sollten Sie kurz vor Ihrer Rückreise nochmals überprüfen, ob Sie in Quarantäne müssen.
Bitte beachten Sie hierzu das Schreiben des Kultusministeriums vom Juli 2021.