Maskenpflicht an der Grundschule

Schulbetrieb ab 15.03.2021
12. März 2021
Nachtrag zum Beitrag in der Rundschau am 27.03.2021
26. März 2021
Schulbetrieb ab 15.03.2021
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Maskenpflicht an der Grundschule

Update Samstag, 20.03.2021, 20:00 Uhr 


Sehr geehrte Eltern unserer Schülerinnen und Schüler,

die neue Verordnung zur Maskenpflicht an der Grundschule erhielten wir am Freitagabend; auf Veranlassung des Staatsministeriums und des Sozialministeriums gilt ab  Montag, 22.03.2021 auch für Grundschüler die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in der Schule, im Unterricht und auf dem Schulhof.

Parallel dazu stellen sich Ihnen und uns Fragen, die wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht beantworten können, da uns hierzu weitere Ausführungen und Vorgaben fehlen. Hierzu gehören beispielsweise Fragen rund um das Mittagessen sowie Fragen bezüglich des Maskentragens mit Blick auf die Länge des Schultages im Ganztagesbetrieb.

Ab Montag, dem 22.3.2021 gehen wir deshalb folgendermaßen vor:
Sie geben Ihrem Kind bitte eine medizinische Maske in die Schule mit. Wenn Sie noch keine medizinischen Kindermasken besitzen, verwendet Ihr Kind zunächst übergangsweise eine frisch gewaschene Alltagsmaske.

Sollte aus gesundheitlicher Sicht bei Ihrem Kind etwas gegen das Tragen einer medizinischen Maske sprechen, geben Sie Ihrem Kind am Montag bitte eine entsprechende Nachricht an die Klassenlehrerin mit und reichen Sie zeitnah ein Attest nach.

Besprechen Sie mit Ihrem Kind zu Hause, wann es ggf. eine Pause vom Maskentragen einlegen muss; es sollte dann 1,5m Abstand zu anderen einhalten. Wir werden hierfür auch unsere Differenzierungsräume nutzen.

Wir haben ein sehr gutes Lüftungskonzept; unsere CO2-Ampeln sind mehrstufig; bereits bei der zweiten Stufe wird gelüftet. Zusätzlich zum häufigen Lüften, sind beim Frühstücken im Klassenzimmer die Fenster weit geöffnet. Möglicherweise gehen auch Kollegen zum Vesper in das Freie.
Diese Fragen klären wir am Montag. Da es aktuell relativ kühl ist, sollte die Kleidung Ihres Kindes entsprechend der Außentemperatur sein (Zwiebellook).
Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske gilt für das Klassenzimmer, das gesamte Schulhaus und auch für den Pausenhof, es sei denn, der Abstand von ca. 1,5 m zu anderen Personen ist konsequent einhaltbar.
Zum Essen und zum Trinken wird die Maske selbstverständlich abgelegt.Darüber hinaus gilt weiterhin: Die Präsenzpflicht ist ausgesetzt, die Schulpflicht besteht. Für Kinder, deren Eltern sich für eine Schulpflicht zu Hause entscheiden, werden die Lernmaterialien in der gewohnten Weise (Moodle, Materialpakete) zur Verfügung gestellt.

Sobald wir weiterführende Informationen haben, werden wir Ihnen diese zukommen lassen.

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Update 19:33 Uhr

Heute Abend, Freitag, 19.03.2021, ging die neue Verordnung an der Schillerschule ein:

Nach dieser Verordnung gilt ab Montag, 22.03.2021 eine allgemeine Maskenpflicht auch an den Grundschulen.

Für die Grundschulförderklasse gilt diese Pflicht nicht.

Bitte geben Sie Ihrem Kind am Montag medizinische Masken (KN95, FFP2 oder OP-Masken) mit.

Die Detailfragen klären wir am Montag.

2021-03-19 MD-Schreiben – Hinweise zum Schulbetrieb ab 22-03-2021

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Sehr geehrte Eltern,

dieser Text steht seit Donnerstagnachmittag, 18.03.2021 auf der Homepage unseres Ministerpräsidenten; die Schulleitungen erhielten bisher keine offiziellen Informationen.

Sobald wir eine offizielle Information erhalten, setzen wir diese auf die Homepage.

Maskenpflicht an Grundschulen und Wechselunterricht für 5. und 6. Klasse: Baden-Württemberg.de (baden-wuerttemberg.de)